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SIA Energy - Solar im Allgäu

FAQ


Ist mein Dach für die Errichtung einer Solarstrom-Anlage überhaupt geeignet?

Jede Dachfläche ab einer Größe von etwa 12 m² ist für die Errichtung einer Solarstrom-Anlage geeignet. Die Dachart (Flachdach, Satteldach, Pultdach etc.) spielt dabei keine Rolle. Den meisten Strom produzieren Flächen die nach Süden hin ausgerichtet sind. In Süddeutschland sind jedoch auch Dächer die nach Ost / West zeigen auf jeden Fall wirtschaftlich lohnenswert. Rufen Sie uns am besten gleich an und vereinbaren Sie einen Termin mit einem unserer Berater.

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Lohnt sich eine Solarstrom-Anlage für mich?

Den meisten Strom produzieren Flächen die nach Süden hin ausgerichtet sind. In Süddeutschland sind jedoch auch Dächer die nach Ost / West zeigen auf jeden Fall wirtschaftlich lohnenswert. Ab einer Dachfläche von etwa 12 m² sind Solarstrom-Anlagen wirtschaftlich rentabel. Fordern Sie gleich ein kostenloses und unverbindliches Angebot an!

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Wie funktioniert eine Solarstrom-Anlage?

Die Funktionsweise einer Solarstrom-Anlage ist denkbar einfach: Sonnenlicht trifft auf Solarzellen, diese wandeln das Licht in elektrische Energie um. Um den auf diese Weise produzierten Gleichstrom im Haushalt nutzen bzw. ins öffentliche Netz einspeisen zu können, wird er vom sog. Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt. Wie viel Strom produziert Ihr Dach? Gerne berechnen wir Ihren Ertrag!

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Warum sollte ich mir eine PV-Anlage anschaffen?

Für den Erwerb einer Solarstrom-Anlage spricht eine Vielzahl von Gründen. PV-Anlagen sind durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz staatlich gefördert und erwirtschaften Gewinn. So ist das Hauptargument der meisten Anlagenbesitzer die attraktive Rendite von Solarstrom-Anlagen, die durch die Vergütung des produzierten Stroms sogar staatlich garantiert wird.

Mit dem Erwerb einer Solarstrom-Anlage sind Sie Stromproduzent. Sie machen sich somit unabhängig von steigenden Strompreisen und fossilen Energieträgern – und das noch für mindestens 4 Mrd. Jahre.

Solarstrom ist die zeitgemäße Art der Stromgewinnung: regenerativ und wirtschaftlich sowie umweltgerecht und sauber, da ohne Brennstoffverbrauch mit Abgasen, CO²-Ausstoß oder anderen schädlichen Belastungen.

Photovoltaikanlagen haben eine lange Leistungsgarantie. Sie amortisieren sich im Vergleich zu ihrer langen Lebensdauer relativ schnell. Dank der modularen Technik sind Solarstrom-Anlagen flexibel auf die individuellen Leistungsansprüche anzupassen und beliebig erweiterbar. Nach der Inbetriebnahme ist kaum Wartung nötig. Die Solarmodule sind stabil und verschleißen nicht.

Und zu guter Letzt steigert Solarstrom die Lebensqualität: Es ist einfach ein gutes Gefühl, sauberen Strom zu erzeugen, ohne die Umwelt zu belasten und somit langfristig und nachhaltig unseren Lebensraum und den unserer Kinder zu schützen.

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Ist der Energieversorger zur Abnahme des von mir produzierten Stroms verpflichtet?

Ja! Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist die Abnahme von Solarstrom durch Ihren regionalen Energieversorger gesetzlich geregelt. Ungeachtet ihres Bedarfs müssen die Betreiber öffentlicher Netze allen Strom, der von in Deutschland betriebenen Anlagen nach dem EEG gewonnen wird (§ 2 Nr. 1 EEG) abnehmen. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, ihre Netze jeweils ausreichend ausbauen, so dass sie den bevorrechtigten Strom aufnehmen können, es sei denn die Maßnahmen wären wirtschaftlich unzumutbar (§ 9 EEG). Eine Verletzung dieser Pflicht macht schadensersatzpflichtig (§ 19 Abs. 1 EEG). Für den eingespeisten Strom hat der Netzbetreiber dem Anlagebetreiber die im Gesetz festgesetzten Vergütungsätze zu zahlen. Die Vergütungen sind in dieser Höhe auf die Dauer von 20 Kalenderjahren zuzüglich des Inbetriebnahmejahres zu zahlen.

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Was mache ich mit dem von mir produzierten Strom?

Was sie wollen! Sie können den von Ihnen produzierten Strom entweder für Ihren Eigenbedarf nutzen, oder ins öffentliche Netz einspeisen. Für den eingespeisten Strom hat der Netzbetreiber dem Anlagebetreiber die im Erneuerbare-Energien-Gesetz festgesetzten Vergütungsätze zu zahlen. Die Vergütungen sind in dieser Höhe auf die Dauer von 20 Kalenderjahren zuzüglich des Inbetriebnahmejahres zu zahlen.

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Bekomme ich Geld für den von mir produzierten Strom?

Ja! Die Vergütung von Solarstrom ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eindeutig festgelegt. Für den eingespeisten Strom hat der Netzbetreiber dem Anlagebetreiber die im Gesetz festgesetzten Vergütungsätze zu zahlen. Die Vergütungen sind in dieser Höhe auf die Dauer von 20 Kalenderjahren zuzüglich des Inbetriebnahmejahres zu zahlen.

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Kann ich meinen Strom auch selber nutzen?

Ja! Sie können den von Ihnen produzierten Strom entweder für Ihren Eigenbedarf nutzen, oder ins öffentliche Netz einspeisen. Für den eingespeisten Strom hat der Netzbetreiber dem Anlagebetreiber die im Erneuerbare-Energien-Gesetz festgesetzten Vergütungsätze zu zahlen. Die Vergütungen sind in dieser Höhe auf die Dauer von 20 Kalenderjahren zuzüglich des Inbetriebnahmejahres zu zahlen.

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Um welche Formalitäten muss ich mich kümmern?

Um gar keine! Bei sia energy kaufen Sie ein Komplettpaket. Wir übernehmen die technische Planung und Auslegung, die Montage, Installation und Inbetriebnahme Ihrer Anlage. Wir führen die Verhandlungen mit dem Netzbetreiber und sorgen für die zügige Netz- bzw. Fertigmeldung Ihrer Anlage. Auch bei der Finanzierung Ihres Projektes sind wir Ihnen gerne behilflich.

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Bekomme ich die MwSt. vom Finanzamt erstattet?

Die anfangs geleistete Vorsteuer auf die Investition in die Solarstrom- Anlage wird ihnen im Investitionsjahr vom Finanzamt erstattet (Vorsteuer- Erstattung), somit mindert sich die Investitionssumme um die 19 Prozent geleistete Umsatzsteuer. Weiterhin werden die Vorsteuern aus den anderen Betriebsausgaben ebenfalls erstattet. Für ausführliche Informationen zum Thema Photovoltaik und Steuern wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

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Muss ich meine Einnahmen steuerlich geltend machen?

Die Finanzämter haben eine Verfügung erlassen, nach welcher jeder Anlagenbetreiber, der regelmäßig mehr als 50% seines erzeugten Stroms in das öffentliche Netz einspeist, umsatzsteuerpflichtig ist. Die Umsatzsteuer- Pflicht bietet Ihnen meist einen großen finanziellen Vorteil. Die anfangs geleistete Vorsteuer auf die Investition in die Solarstrom- Anlage wird ihnen im Investitionsjahr vom Finanzamt erstattet (Vorsteuer- Erstattung), somit mindert sich die Investitionssumme um die 19 Prozent geleistete Umsatzsteuer. Weiterhin werden die Vorsteuern aus den anderen Betriebsausgaben ebenfalls erstattet. Im Gegenzug muss der Anlagenbetreiber die Umsatzsteuer auf die Einspeisevergütung (Einspeiseerlöse) an das Finanzamt zahlen, welche jedoch vom Stromnetzbetreiber zusätzlich zum EEG-Vergütungssatz an den einzelnen Anlagenbetreiber ausgezahlt wird und so die Vergütung im Nachhinein keineswegs schmälert. Die Umsatzsteuer muss nämlich hinzugerechnet werden.

Wenn der Jahresumsatz zzgl. der darauf anfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 EUR nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 EUR voraussichtlich nicht übersteigen wird, können Sie sich als Kleinunternehmer auf Antrag von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen.

Für ausführliche Informationen zum Thema Photovoltaik und Steuern wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

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